Die Gewässer der Storkower Fischgenossenschaft eG bieten Ihnen Erholung und Entspannung.
Seit 1993 gibt es den Bereich Angelfischerei in unserer Genossenschaft.
In 30 regionalen Vertriebsstellen können Sie Angelkarten erwerben. Ständige Kontakte werden zum Landesanglerverband und zu den zuständigen Kreisverbänden gepflegt. Über fünfzigtausend Angler besuchten in den letzten Jahren bereits unsere Gewässer. Sie erhalten Angelkarten in den Angelläden in Storkow, Fürstenwalde, Beeskow, Frankfurt, Lübben und auf den Campingplätzen in Bad Saarow und Glowe, in verschiedenen Gaststätten und in unseren Fischereien.
Unsere Angebote und Leistungen:
Unsere Gewässer bieten den Angel- und Naturfreunden sowie ihren Familien Erholung und Entspannung. Wir empfehlen einen Besuch unserer Fischereien in Wendisch Rietz (Fischland Scharmützelsee) am Scharmützelsee und in Beeskow an der Spree. Im Fischland Scharmützelsee erhalten sie Leihkähne und haben die Möglichkeit der Übernachtung.
Übersicht unserer Standorte.pdf
Angelkarten-Verkaufstellen.pdf
Unsere Fanggewässer und deren Bedingungen
Erweiterungen und Einschränkungen erfolgen grundsätzlich in Absprache mit dem Fischereiberechtigten und in Verbindung mit dem Eigentümer des Sees.
Für Raubfisch- und Friedfischangler gelten gleiche rechtliche Bedingungen im Rahmen der Angelerlaubnis (Angelkarte). Für Friedfischangler (FF) gilt das sichtbare Zeichen auf der Angelkarte.
Besondere Vereinbarungen auf dem Scharmützelsee: der Scharmützelsee ist KEIN DAV Gewässer!
Als Einschränkung gilt folgendes: Vollzahler Mitglieder des Landesanglerverbandes Brandenburg(LAVB) haben mit Ihrem Beitrag die Berechtigung zum Angeln auf dem Scharmützelsee erworben. Weitere Voraussetzung ist der Besitz eines gültigen Fischereischeines mit dazu gehöriger Fischereiabgabemarke. Die Brandenburgmarke des DAV ist nicht gültig.
Wenn Sie im Besitz eines gültigen Fischereischeines sind, haben Sie die Möglichkeit, in einer unseren Angelkartenausgabestellen für sich oder Ihre Familienangehörigen eine Angelkarte(AK) zu erwerben. Besitzen Sie keinen Fischereischein, können Sie sich eine Fischereiabgabemarke und die dazu gehörige AK kaufen. Einzige Einschränkung: Sie dürfen dabei nur Friedfisch angeln! Bitte beachten Sie, dass es die Fischereiabgabemarke nicht in allen Ausgabestellen gibt. Informieren Sie sich bitte unbedingt vorher, wo Sie diese Marke erhalten. Dort erfahren Sie auch alles zu den Preisen und Gültigkeiten.
Bei Fragen können Sie uns gern kontaktieren.
Das Betreten der Uferzone ist durch Ausnahmeregelungen festgelegt (Naturschutzgebiet).
Geankert und vom Boot aus geangelt darf beim festgemachten Boot nur in einem Mindestabstand von 5 Metern von Schilf und Gelegen.
Der Große und der Kleine Werl dürfen nicht betreten werden. Hier gilt ebenfalls die 5-Meter-Abstandsregel.
Nachstehende Seen dürfen mit der großen Spree-Angelkarte mit beangelt werden: Leißnitzsee, Oegelner See und Wergensee. Für den Schwielochsee gelten andere Angelkarten.